Vertragsbedingungen | Allgemeine Vertragsbedingungen | Haas & Tetz Consulting

Allgemeine Vertragsbedingungen 

 

Haas & Tetz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Kurzes Geländ 14
86156 Augsburg
Deutschland

E-Mail: info@h-tconsulting.de
 

– nachfolgend „Haas & Tetz Consulting“ oder „Auftragnehmer“ genannt –

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Coaching-, Consulting-, Beratungs-, Konzeptions-, Workshop-, Analyse-, Strategie-, Begleitungs- und vergleichbare Dienstleistungen, die zwischen der Haas & Tetz Consulting UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern geschlossen werden.

Sie gelten insbesondere für:

- Unternehmensberatung,

- strategische Beratung,

- Business Coaching,

- Unternehmer- und Führungskräftecoaching,

- Organisations- und Prozessberatung,

- Konzeptentwicklung,

- Projektbegleitung,

- Workshops und Seminare,

- Einzel- und Gruppentermine,

- Online-Coachings,

- Videokonferenzen,

- Live-Calls,

- schriftliche Ausarbeitungen,

- Präsentationen und Handlungsempfehlungen,

- laufende Beratungs- oder Begleitungsmodelle,

- individuell vereinbarte Leistungspakete.

1.2 Auftraggeber

Auftraggeber im Sinne dieser Vertragsbedingungen können Unternehmer und Verbraucher sein.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

1.3 Einbeziehung

Diese Vertragsbedingungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Sie gelten insbesondere, wenn:

- im Angebot auf sie verwiesen wird,

- sie dem Vertrag beigefügt werden,

- sie vor Annahme des Angebots elektronisch übermittelt werden oder

- dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ein abrufbarer Link zur Verfügung gestellt wird.

1.4 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Haas & Tetz Consulting und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen.

Dies gilt insbesondere für Regelungen im:

- individuellen Angebot,

- Beratungsvertrag,

- Coachingvertrag,

- Projektvertrag,

- Leistungsverzeichnis,

- Leistungs- oder Zeitplan,

- Nachtrag,

- schriftlich bestätigten Zusatzauftrag.

1.5 Bedingungen des Auftraggebers

Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Haas & Tetz Consulting ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

Die vorbehaltlose Durchführung eines Auftrags stellt keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Auftraggebers dar.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Art der Leistungen

Haas & Tetz Consulting erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Coaching, Consulting, Unternehmensberatung und strategische Begleitung.

Der konkrete Inhalt, Umfang, Zeitraum und Preis der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Leistungsbeschreibung.

2.2 Dienstleistungscharakter

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, werden die Leistungen als Dienstleistungen erbracht.

Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen, persönlichen oder sonstigen Erfolgs.

Insbesondere werden nicht geschuldet:

- eine bestimmte Umsatz- oder Gewinnsteigerung,

- eine bestimmte Kostenreduzierung,

- ein bestimmter Geschäftsabschluss,

- eine bestimmte Unternehmensbewertung,

- eine bestimmte Finanzierung,

- eine bestimmte Reichweite oder Kundenzahl,

- eine bestimmte berufliche Entwicklung,

- eine bestimmte persönliche Veränderung,

- die erfolgreiche Umsetzung von Empfehlungen durch den Auftraggeber,

- eine Garantie für die wirtschaftliche Verwertbarkeit einer Empfehlung.

2.3 Werkvertragliche Einzelleistungen

Soll im Einzelfall ein bestimmtes, überprüfbares Arbeitsergebnis geschuldet werden, beispielsweise eine konkret definierte Ausarbeitung, Präsentation oder Dokumentation, muss dies ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vereinbart werden.

Allein die Übergabe von Präsentationen, Konzeptpapieren, Protokollen oder Handlungsempfehlungen führt nicht automatisch dazu, dass der gesamte Vertrag als Werkvertrag zu behandeln ist.

2.4 Abgrenzung zu anderen Beratungsleistungen

Haas & Tetz Consulting erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanzierungs-, Versicherungs- oder heilkundliche Beratung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend qualifizierte Personen zulässig erbracht wird.

Aussagen zu rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder medizinischen Themen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung durch entsprechend zugelassene Fachpersonen.

2.5 Coaching ist keine Therapie

Coaching stellt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden qualifizierte ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Haas & Tetz Consulting ist berechtigt, eine Coachingmaßnahme abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung erforderlich sein könnte.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1 Unverbindliche Website-Inhalte

Darstellungen von Leistungen, Konzepten und Paketen auf der Website stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Sie dienen der Information und der Vorbereitung einer individuellen Anfrage.

3.2 Individuelles Angebot

Auf Grundlage der Anfrage und eines gegebenenfalls stattfindenden Erstgesprächs kann Haas & Tetz Consulting ein individuelles Angebot erstellen.

Soweit im Angebot keine andere Frist genannt wird, ist das Angebot für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist Haas & Tetz Consulting nicht mehr an das Angebot gebunden.

3.3 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt zustande durch:

- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,

- Unterzeichnung eines Vertrags,

- ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Haas & Tetz Consulting,

- verbindliche Buchungsbestätigung oder

- einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung.

Eine bloße Anfrage, ein unverbindliches Erstgespräch oder die Übersendung von Informationsmaterial begründet noch keinen entgeltlichen Vertrag.

3.4 Annahme per E-Mail

Die Annahme eines Angebots kann grundsätzlich per E-Mail erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.

Der Auftraggeber soll dabei eindeutig erklären, welches Angebot angenommen wird.

3.5 Vertretungsbefugnis

Wer für ein Unternehmen oder eine Organisation einen Auftrag erteilt, versichert, hierzu hinreichend bevollmächtigt zu sein.

Haas & Tetz Consulting darf einen geeigneten Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangen.

3.6 Nachträgliche Änderungen

Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Haas & Tetz Consulting ist berechtigt, für zusätzliche oder geänderte Leistungen ein Nachtragsangebot zu erstellen und die weitere Bearbeitung bis zu dessen Annahme auszusetzen.

4. Leistungsumfang und Leistungserbringung

4.1 Maßgebliche Leistungsbeschreibung

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich vorrangig aus der individuellen Leistungsbeschreibung.

Allgemeine Angaben auf der Website, in Präsentationen, Broschüren oder sozialen Medien werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

4.2 Art der Durchführung

Die Leistungen können abhängig von der Vereinbarung erbracht werden:

- in Präsenz,

- telefonisch,

- per E-Mail,

- per Videokonferenz,

- über Microsoft Teams,

- über Zoom,

- über Discord,

- in Einzelterminen,

- in Gruppenterminen,

- als Workshop,

- als projektbezogene Beratung,

- als laufende Begleitung,

- durch schriftliche Ausarbeitungen.

4.3 Auswahl der Methoden

Haas & Tetz Consulting ist im Rahmen des vereinbarten Leistungsziels grundsätzlich frei in der Wahl der eingesetzten Methoden, Vorgehensweisen und Arbeitsschritte.

Besondere methodische Vorgaben des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4.4 Einsatz von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen

Haas & Tetz Consulting darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Kooperationspartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen.

Soweit dabei vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten betroffen sind, werden angemessene vertragliche Verpflichtungen vereinbart.

4.5 Teilleistungen

Haas & Tetz Consulting ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

4.6 Leistungsänderungen

Unwesentliche Änderungen der Durchführung sind zulässig, wenn sie:

- den vereinbarten Vertragszweck nicht beeinträchtigen,

- dem Auftraggeber zumutbar sind und

- nicht zu einer wesentlichen Verringerung des vereinbarten Leistungsumfangs führen.

Wesentliche Änderungen bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.

4.7 Leistungsort

Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt Haas & Tetz Consulting den Ort der Leistungserbringung nach sachgerechtem Ermessen.

Bei Onlineleistungen gilt der Sitz von Haas & Tetz Consulting als Leistungsort, soweit gesetzlich zulässig.

5. Erstgespräche und Vorbereitungsleistungen

5.1 Unverbindliches Erstgespräch

Ein ausdrücklich als unverbindlich oder kostenfrei bezeichnetes Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der vorläufigen Klärung des Beratungsbedarfs.

Es besteht kein Anspruch auf:

- eine vollständige Analyse,

- eine konkrete Strategie,

- ein ausgearbeitetes Konzept,

- eine schriftliche Dokumentation,

- eine rechtliche oder wirtschaftliche Bewertung,

- die Annahme eines anschließenden Auftrags.

5.2 Entgeltliche Analysegespräche

Ist ein Analyse-, Strategie- oder Beratungsgespräch als entgeltlich bezeichnet, wird die vereinbarte Vergütung unabhängig davon fällig, ob anschließend ein weiterer Auftrag zustande kommt.

5.3 Vorleistungen

Aufwendige Voranalysen, Konzeptskizzen, Recherchen, Workshops oder Ausarbeitungen vor dem eigentlichen Projektbeginn werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Allgemeine Mitwirkung

Der Auftraggeber hat alle Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere:

- vollständige und zutreffende Informationen,

- rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen,

- Benennung zuständiger Ansprechpartner,

- Erteilung erforderlicher Freigaben,

- rechtzeitige Entscheidungen,

- Zugang zu vereinbarten Systemen oder Arbeitsmitteln,

- Teilnahme an vereinbarten Terminen,

- unverzügliche Mitteilung relevanter Änderungen.

6.2 Richtigkeit der Angaben

Haas & Tetz Consulting darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und aktuell sind.

Eine eigenständige Prüfung sämtlicher Angaben auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.3 Verantwortung für Entscheidungen

Unternehmerische, wirtschaftliche, personelle und persönliche Entscheidungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Empfehlungen vor ihrer Umsetzung anhand seiner konkreten Situation zu prüfen und bei Bedarf fachkundige Dritte einzubeziehen.

6.4 Folgen verspäteter Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen.

Haas & Tetz Consulting ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen.

Entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, darf dieser nach den vereinbarten Vergütungssätzen oder, falls keine Sätze vereinbart wurden, nach angemessenen marktüblichen Sätzen berechnet werden.

6.5 Unterbrechung der Leistung

Haas & Tetz Consulting darf die Leistung vorübergehend aussetzen, wenn eine notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erbracht wird.

Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen und reservierte Kapazitäten bleiben hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Termine und Fristen

7.1 Terminvereinbarung

Termine werden individuell vereinbart und durch Haas & Tetz Consulting bestätigt.

Erst mit der Bestätigung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

7.2 Zeitangaben

Zeitangaben für die Durchführung von Projekten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Fristen oder Termine vereinbart wurden.

Im Übrigen handelt es sich um Planungs- oder Zieltermine.

7.3 Voraussetzung für Fristbeginn

Eine vereinbarte Leistungsfrist beginnt erst, wenn:

- der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,

- vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind,

- alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen und

- notwendige Mitwirkungshandlungen erfolgt sind.

7.4 Verzögerungen

Erkennbare Verzögerungen werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit mitgeteilt.

Verzögerungen, die Haas & Tetz Consulting nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.

7.5 Fixtermine

Ein Termin gilt nur dann als Fixtermin, wenn dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart wurde.

Die bloße Angabe eines gewünschten Fertigstellungstermins begründet noch kein relatives oder absolutes Fixgeschäft.

8. Terminabsagen und Umbuchungen durch den Auftraggeber

8.1 Grundsatz

Vereinbarte Einzeltermine, Live-Calls, Coachings, Beratungen und Workshops reservieren verbindliche Kapazitäten.

Absagen und Umbuchungen sind so früh wie möglich in Textform mitzuteilen.

8.2 Kostenfreie Umbuchung

Eine kostenfreie Umbuchung ist grundsätzlich möglich, wenn die Mitteilung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn eingeht.

Maßgeblich ist der Zugang der Absage oder Umbuchungsanfrage bei Haas & Tetz Consulting.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Der Ersatztermin wird nach Verfügbarkeit vereinbart.

8.3 Kurzfristige Absage

Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kann Haas & Tetz Consulting eine angemessene Ausfallvergütung verlangen.

Diese beträgt:

- bei einer Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn: 50 Prozent der auf den Termin entfallenden Vergütung,

- bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn: 100 Prozent der auf den Termin entfallenden Vergütung,

- bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 Prozent der auf den Termin entfallenden Vergütung.

Dies gilt nur, soweit Haas & Tetz Consulting infolge der Absage einen Vergütungsausfall erleidet.

8.4 Gegenbeweis

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Haas & Tetz Consulting bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

8.5 Ersatzteilnehmer

Bei geeigneten Gruppenveranstaltungen kann nach vorheriger Zustimmung ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht, insbesondere wenn:

- persönliche Coachinginhalte betroffen sind,

- Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen,

- fachliche Voraussetzungen fehlen oder

- die Veranstaltung bereits individuell vorbereitet wurde.

8.6 Erkrankung und besondere Härtefälle

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einem vergleichbaren unvorhersehbaren Härtefall bemühen sich die Parteien um eine angemessene einvernehmliche Lösung.

Ein genereller Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht hierdurch nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

8.7 Mehrteilige Pakete

Bei Coaching- oder Beratungspaketen führt die Absage eines einzelnen Termins grundsätzlich nicht zur Verlängerung der vereinbarten Gesamtlaufzeit.

Abweichendes gilt, wenn eine Verlängerung ausdrücklich bestätigt wird.

9. Terminabsagen durch Haas & Tetz Consulting

9.1 Verhinderung

Kann ein Termin wegen Krankheit, technischer Störungen oder sonstiger nicht vermeidbarer Umstände nicht stattfinden, wird Haas & Tetz Consulting den Auftraggeber so früh wie möglich informieren.

9.2 Ersatztermin

In diesem Fall wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.

9.3 Rückerstattung

Kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden und wurde die betroffene Einzelleistung bereits bezahlt, wird die auf diese Leistung entfallende Vergütung erstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser Vertragsbedingungen.

9.4 Wechsel der beratenden Person

Ist eine bestimmte beratende Person nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, darf Haas & Tetz Consulting eine fachlich geeignete Ersatzperson einsetzen.

10. Vergütung und Preise

10.1 Vereinbarte Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

Sie kann insbesondere vereinbart werden als:

- Stundenhonorar,

- Tagessatz,

- Pauschalhonorar,

- Paketpreis,

- monatliche Vergütung,

- Projektvergütung,

- erfolgsunabhängige Grundvergütung,

- gesondert vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung.

10.2 Umsatzsteuer

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich gegenüber Unternehmern sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

10.3 Abrechnung nach Zeitaufwand

Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand wird die tatsächlich angefallene Arbeitszeit berechnet.

Hierzu können nach Vereinbarung auch gehören:

- Vor- und Nachbereitung,

- Analyse,

- Recherche,

- Erstellung von Unterlagen,

- Projektkommunikation,

- interne Abstimmung,

- Auswertung,

- Dokumentation,

- Reisezeit,

- Wartezeit aufgrund fehlender Mitwirkung.

10.4 Zeiteinheiten

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Zeitaufwand in Einheiten von 15 Minuten erfasst und abgerechnet werden.

10.5 Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht und zusätzlich vergütet.

10.6 Mehrarbeit

Erkennt Haas & Tetz Consulting, dass der ursprünglich kalkulierte Aufwand voraussichtlich wesentlich überschritten wird, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

Eine erhebliche Überschreitung eines Pauschalbudgets bedarf grundsätzlich der Abstimmung, sofern der Mehraufwand nicht durch nachträgliche Änderungswünsche oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers verursacht wurde.

10.7 Preisänderungen bei Dauerschuldverhältnissen

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann eine Preisanpassung vereinbart werden.

Eine Preisänderung erfolgt nur nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung und der gesetzlichen Anforderungen.

11. Auslagen, Reise- und Nebenkosten

11.1 Zusätzliche Kosten

Zusätzlich zur Vergütung können vereinbarte oder objektiv erforderliche Auslagen berechnet werden.

Hierzu gehören insbesondere:

- Reise- und Übernachtungskosten,

- Fahrtkosten,

- Bahn- oder Flugkosten,

- Parkgebühren,

- Raummieten,

- Materialkosten,

- Versandkosten,

- Kosten externer Dienstleister,

- Lizenz- oder Plattformkosten.

11.2 Vorherige Abstimmung

Wesentliche externe Kosten werden nach Möglichkeit vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

11.3 Fahrtkosten

Sofern nichts anderes vereinbart wird, können Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug mit dem im Angebot genannten Kilometersatz oder einem angemessenen Kilometersatz berechnet werden.

11.4 Reisezeit

Reisezeiten werden nur vergütet, wenn dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

12. Rechnungsstellung und Fälligkeit

12.1 Rechnungsform

Rechnungen können elektronisch an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die angegebene Adresse erreichbar ist.

12.2 Zahlungsfrist

Soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

12.3 Vorauszahlungen

Haas & Tetz Consulting kann abhängig von Umfang, Laufzeit und Art des Auftrags eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Soweit vereinbart, beginnt die Leistungserbringung erst nach Eingang der Vorauszahlung.

12.4 Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ändert grundsätzlich nichts an der vereinbarten Gesamtvergütung.

12.5 Abschlagsrechnungen

Bei längerfristigen Projekten kann Haas & Tetz Consulting angemessene Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt oder den vereinbarten Zahlungsmeilensteinen stellen.

12.6 Aufrechnung

Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Das Recht zur Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12.7 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht darf von Unternehmern nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13. Zahlungsarten

13.1 Verfügbare Zahlungsarten

Abhängig von der individuellen Vereinbarung können folgende Zahlungsarten angeboten werden:

- Banküberweisung,

- PayPal,

- Stripe,

- Kreditkarte,

- Lastschrift.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

13.2 Zahlungsdienstleister

Bei der Nutzung eines Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend dessen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Zahlungsdaten und für eine ausreichende Kontodeckung beziehungsweise einen ausreichenden Verfügungsrahmen.

13.3 Rücklastschriften

Vom Auftraggeber zu vertretende Rücklastschrift-, Chargeback- oder vergleichbare Rückabwicklungskosten können dem Auftraggeber in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

13.4 Unberechtigte Zahlungsrückbuchungen

Eine Rückbuchung über PayPal, Stripe, ein Kreditkartenunternehmen oder eine Bank ersetzt nicht die Erklärung eines Widerrufs, Rücktritts oder einer Kündigung.

Unberechtigte Rückbuchungen lassen die zugrunde liegende Zahlungspflicht unberührt.

13.5 Prüfung von Zahlungsbeanstandungen

Vor einer Zahlungsrückbuchung soll der Auftraggeber Haas & Tetz Consulting Gelegenheit geben, die Beanstandung zu prüfen und zu klären.

Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

14. Zahlungsverzug

14.1 Eintritt des Verzugs

Der Auftraggeber gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.

Eine Mahnung ist insbesondere entbehrlich, wenn für die Zahlung eine kalendermäßig bestimmte Frist vereinbart wurde.

14.2 Verzugszinsen

Während des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Gegenüber Verbrauchern betragen diese grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, betragen sie grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

14.3 Verzugspauschale

Gegenüber Unternehmern kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden.

14.4 Weitere Schäden

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

14.5 Aussetzung weiterer Leistungen

Bei fälligen und trotz Mahnung nicht beglichenen Forderungen darf Haas & Tetz Consulting weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

Dies gilt nicht, wenn die Zahlungsverweigerung auf einer berechtigten und nicht unerheblichen Beanstandung des Auftraggebers beruht.

14.6 Fälligkeit offener Raten

Bei vereinbarter Ratenzahlung kann die gesamte noch offene Restforderung fällig werden, wenn:

- der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist,

- der Rückstand einen erheblichen Teil der Gesamtvergütung erreicht und

- Haas & Tetz Consulting erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat.

- Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

15. Rückerstattungen

15.1 Grundsatz

Eine Rückerstattung erfolgt, wenn:

- ein gesetzlicher Rückzahlungsanspruch besteht,

- ein wirksamer Widerruf ausgeübt wurde,

- Haas & Tetz Consulting eine bezahlte Leistung endgültig nicht erbringen kann,

- die Parteien eine Rückerstattung vereinbaren oder

- der Vertrag aus einem von Haas & Tetz Consulting zu vertretenden Grund wirksam beendet wird.

15.2 Keine Rückerstattung für erbrachte Leistungen

Für vollständig und vertragsgemäß erbrachte Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber:

- Empfehlungen nicht umsetzt,

- ein gewünschtes Ergebnis nicht erreicht,

- seine Ziele nachträglich ändert,

- die Zusammenarbeit aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht fortsetzen möchte,

- Termine nicht wahrnimmt,

- erforderliche Mitwirkung nicht erbringt.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15.3 Teilweise erbrachte Leistungen

Wird ein Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung wirksam beendet, werden bereits erbrachte Leistungen und berechtigte Aufwendungen abgerechnet.

Ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird zurückerstattet, soweit keine weiteren Zahlungsansprüche bestehen.

15.4 Paketleistungen

Bei Paketleistungen wird eine mögliche Rückerstattung nicht zwingend durch einfache Division des Paketpreises durch die Anzahl der Termine berechnet.

Soweit im Angebot keine andere Berechnung festgelegt ist, wird berücksichtigt:

- der Wert bereits durchgeführter Termine,

- der Wert bereits erstellter Unterlagen,

- der tatsächliche Vorbereitungs- und Analyseaufwand,

- bereits angefallene externe Kosten,

- eingeräumte Zugänge oder Nutzungsrechte,

- ein gegebenenfalls gewährter Paketnachlass.

- Der Wert der bereits erbrachten Leistungen darf dabei den angemessenen Einzelwert der Leistungen nicht überschreiten.

15.5 Paketnachlässe

Wurde ein Nachlass ausschließlich wegen der Buchung eines Gesamtpakets gewährt und wird der Vertrag auf Wunsch oder aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund vorzeitig beendet, können bereits erbrachte Leistungen zu den im Angebot ausgewiesenen Einzelpreisen abgerechnet werden, sofern dies im Angebot transparent vereinbart wurde.

Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Regelung angemessen und rechtlich zulässig ist.

15.6 Bearbeitungsweg

Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg, soweit nichts anderes vereinbart wird.

15.7 Rückerstattungsfrist

Berechtigte Rückerstattungen werden grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Klärung des Anspruchs und Vorliegen der erforderlichen Zahlungsinformationen veranlasst.

Für gesetzliche Widerrufsansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

15.8 Gebühren von Zahlungsdienstleistern

Nicht erstattete Transaktionsgebühren eines Zahlungsdienstleisters werden nur dann vom Rückzahlungsbetrag abgezogen, wenn dies gesetzlich zulässig, transparent vereinbart und vom Auftraggeber zu vertreten ist.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

16.1 Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

In diesem Fall erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.

16.2 Verhältnis zu diesen Vertragsbedingungen

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung ist nicht durch diese Vertragsbedingungen ersetzt.

Bei Abweichungen zwischen diesen Vertragsbedingungen und zwingenden gesetzlichen Widerrufsrechten gehen die gesetzlichen Regelungen vor.

16.3 Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Soll Haas & Tetz Consulting auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, wird vor Leistungsbeginn eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers eingeholt.

Der Verbraucher bestätigt darin insbesondere, dass:

- Haas & Tetz Consulting vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll und

- ihm die gesetzlichen Folgen eines vollständigen oder teilweisen Leistungsbeginns bekannt sind.

16.4 Wertersatz

Widerruft der Verbraucher einen Vertrag, nachdem er ausdrücklich den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt hat, kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.

Der Wertersatz richtet sich grundsätzlich nach dem Verhältnis der erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung.

16.5 Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn:

- der Verbraucher ausdrücklich dem Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat,

- der Verbraucher seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen bestätigt hat und

- Haas & Tetz Consulting die Leistung vollständig erbracht hat.

16.6 Kein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer

Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.

Ein freiwilliges Rücktritts-, Stornierungs- oder Kündigungsrecht besteht für Unternehmer nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus diesen Vertragsbedingungen ergibt.

17. Vertragslaufzeit

17.1 Einzelleistung

Verträge über einzelne Termine oder konkrete Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung.

17.2 Befristete Pakete

Befristete Coaching- oder Beratungspakete enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsfrist nur dann, wenn:

- der Auftraggeber ausreichend Gelegenheit zur Inanspruchnahme hatte,

- Haas & Tetz Consulting zur Leistung bereit war,

- der Auftraggeber auf die Nutzungsfrist hingewiesen wurde und

- keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

17.3 Unbefristete Verträge

Unbefristete Beratungsverträge können von beiden Parteien mit der individuell vereinbarten Frist gekündigt werden.

Fehlt eine individuelle Regelung, gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften.

17.4 Verlängerungen

Eine automatische Vertragsverlängerung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

Gegenüber Verbrauchern gelten die besonderen gesetzlichen Anforderungen an Verlängerungs- und Kündigungsklauseln.

18. Ordentliche Kündigung

18.1 Befristete Verträge

Ein ordentliches Kündigungsrecht bei befristeten Verträgen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

18.2 Projektverträge

Bei längerfristigen Projektverträgen kann eine ordentliche Kündigungsfrist im individuellen Vertrag vereinbart werden.

18.3 Vergütung bei ordentlicher Kündigung

Im Falle einer wirksamen ordentlichen Kündigung werden abgerechnet:

- sämtliche bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen,

- begonnene und wirtschaftlich verwertbare Teilleistungen,

- bereits verbindlich eingegangene externe Kosten,

- vereinbarte und rechtlich zulässige Ausfall- oder Abwicklungsvergütungen.

Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten sind anzurechnen, soweit gesetzlich erforderlich.

18.4 Form der Kündigung

Kündigungen sind mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erklären.

Zwingende gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

19. Außerordentliche Kündigung

19.1 Wichtiger Grund

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann.

19.2 Wichtige Gründe für Haas & Tetz Consulting

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber:

- trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug bleibt,

- notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigert,

- vertrauliche Unterlagen unbefugt weitergibt,

- Urheber- oder Nutzungsrechte erheblich verletzt,

- Mitarbeitende oder andere Teilnehmer bedroht, beleidigt oder diskriminiert,

- die Zusammenarbeit für rechtswidrige Zwecke nutzt,

- vorsätzlich falsche wesentliche Angaben macht,

- den Ablauf von Coachings oder Veranstaltungen wiederholt erheblich stört.

19.3 Abmahnung

Soweit die Pflichtverletzung behebbar ist, erfolgt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder Fristsetzung.

Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn:

- sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht,

- die Pflichtverletzung besonders schwerwiegend ist oder

- eine sofortige Kündigung unter Abwägung der Interessen gerechtfertigt ist.

19.4 Abrechnung nach außerordentlicher Kündigung

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

20. Digitale Durchführung und technische Voraussetzungen

20.1 Technische Ausstattung

Bei Onlineleistungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, über geeignete technische Voraussetzungen zu verfügen.

Hierzu gehören insbesondere:

- stabile Internetverbindung,

- geeignetes Endgerät,

- aktueller Browser oder erforderliche Software,

- funktionsfähiges Mikrofon,

- gegebenenfalls Kamera,

- geeignete Audioausgabe,

- Zugang zum vereinbarten Videokonferenzdienst.

20.2 Technische Störungen beim Auftraggeber

Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung.

Ist eine kurzfristige technische Störung erkennbar unverschuldet, bemühen sich die Parteien um eine angemessene Fortsetzung oder Umbuchung.

20.3 Technische Störungen bei Haas & Tetz Consulting

Liegt eine erhebliche technische Störung im Verantwortungsbereich von Haas & Tetz Consulting, wird der Termin nach Möglichkeit fortgesetzt oder nachgeholt.

Kann die Leistung endgültig nicht erbracht werden, wird eine bereits gezahlte Vergütung für den nicht erbrachten Teil erstattet.

20.4 Plattformstörungen

Für vorübergehende Ausfälle von Microsoft Teams, Zoom, Discord oder sonstigen unabhängigen Drittanbietern haftet Haas & Tetz Consulting nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen und soweit der Ausfall von Haas & Tetz Consulting zu vertreten ist.

20.5 Alternative Kommunikationswege

Bei Ausfall einer vereinbarten Plattform kann Haas & Tetz Consulting eine zumutbare alternative Plattform oder Kommunikationsform anbieten.

21. Online-Coaching und Fernunterrichtsrecht

21.1 Individuelle Beratung

Die angebotenen Coaching- und Consulting-Leistungen sind grundsätzlich als individuelle Beratungs- und Begleitungsleistungen konzipiert.

21.2 Prüfung strukturierter Programme

Werden künftig standardisierte Onlineprogramme, Lernmodule, Aufzeichnungen, Selbstlernmaterialien, Aufgaben, Prüfungen, Lernerfolgskontrollen oder längerfristige Ausbildungsprogramme angeboten, ist vor dem Vertrieb zu prüfen, ob das Fernunterrichtsschutzgesetz Anwendung findet.

21.3 Gesetzlicher Vorrang

Soweit ein Angebot als Fernunterricht im gesetzlichen Sinne einzuordnen ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zu:

- Zulassung,

- Vertragsinhalt,

- Form,

- Kündigung,

- Vergütung,

- Zahlungsweise,

- Informationspflichten.

Diese Vertragsbedingungen schränken zwingende Rechte nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz nicht ein.

21.4 Keine Umgehung

Die Bezeichnung eines Angebots als Coaching, Mentoring, Consulting oder Beratung ist für die rechtliche Einordnung nicht allein maßgeblich.

Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung des Angebots.

22. Vertraulichkeit

22.1 Vertrauliche Informationen

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

Hierzu gehören insbesondere:

- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,

- Strategien,

- Kalkulationen,

- interne Prozesse,

- Kundendaten,

- Mitarbeiterinformationen,

- nicht veröffentlichte Konzepte,

- technische Informationen,

- Vertragsinhalte,

- Coaching- und Gesprächsinhalte,

- persönliche Informationen.

22.2 Zulässige Verwendung

Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

22.3 Weitergabe

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn:

- sie für die Vertragserfüllung erforderlich ist,

- der Dritte angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde,

- eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder

- die andere Partei zugestimmt hat.

22.4 Ausnahmen

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

- bereits öffentlich bekannt waren,

- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,

- der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren,

- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,

- unabhängig entwickelt wurden.

22.5 Gesetzliche Offenlegung

Muss eine Partei vertrauliche Informationen aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offenlegen, soll sie die andere Partei vorher informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

22.6 Fortgeltung

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

Gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

23. Gruppenveranstaltungen

23.1 Vertraulichkeit unter Teilnehmern

Teilnehmer an Gruppenveranstaltungen sind verpflichtet, persönliche, geschäftliche und vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer nicht außerhalb der Veranstaltung weiterzugeben.

23.2 Eigenverantwortung der Teilnehmer

Haas & Tetz Consulting kann das Verhalten anderer Teilnehmer trotz angemessener organisatorischer Maßnahmen nicht vollständig kontrollieren.

23.3 Ausschluss

Teilnehmer können aus wichtigem Grund von einer Gruppenveranstaltung ausgeschlossen werden, insbesondere bei:

- wiederholter erheblicher Störung,

- beleidigendem oder diskriminierendem Verhalten,

- unbefugten Aufzeichnungen,

- Verletzung der Vertraulichkeit,

- Gefährdung anderer Teilnehmer.

Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für bereits erbrachte oder nicht mehr anderweitig verwertbare Leistungen.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

24. Aufzeichnungen

24.1 Verbot privater Aufzeichnungen

Audio-, Video-, Bildschirm- oder sonstige Aufzeichnungen von Coachings, Beratungen, Workshops und Gesprächen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Personen untersagt.

24.2 Aufzeichnungen durch Haas & Tetz Consulting

Haas & Tetz Consulting fertigt Aufzeichnungen nur an, wenn:

- die Teilnehmer vorab informiert wurden,

- eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und

- erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden.

24.3 Verwendung von Aufzeichnungen

Der Zweck, die Speicherdauer, der Teilnehmerkreis und die Nutzungsrechte werden vor der Aufzeichnung gesondert festgelegt.

25. Arbeitsergebnisse, Urheberrecht und geistiges Eigentum

25.1 Schutzrechte

Sämtliche von Haas & Tetz Consulting erstellten Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.

Hierzu gehören insbesondere:

- Konzepte,

- Modelle,

- Methoden,

- Strategien,

- Präsentationen,

- Texte,

- Grafiken,

- Vorlagen,

- Checklisten,

- Arbeitsblätter,

- Auswertungen,

- Videos,

- Audioinhalte,

- Dokumentationen,

- Schulungsunterlagen,

- Marken- und Gestaltungsbestandteile.

25.2 Vorbestehende Rechte

Sämtliche bereits vor Vertragsbeginn bestehenden Methoden, Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Haas & Tetz Consulting.

25.3 Keine Rechteübertragung ohne Vereinbarung

Die Zahlung einer Vergütung führt nicht automatisch zur Übertragung ausschließlicher Rechte oder zur vollständigen Übertragung geistigen Eigentums.

25.4 Individuelle Kundendaten

Rechte des Auftraggebers an eigenen Unterlagen, Marken, Daten und vorbestehenden Inhalten bleiben unberührt.

26. Nutzungsrechte

26.1 Einfaches Nutzungsrecht

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber an überlassenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag vorausgesetzten eigenen internen Zweck.

26.2 Einschränkungen

Ohne vorherige Zustimmung ist insbesondere nicht gestattet:

- Veröffentlichung,

- Verkauf,

- Unterlizenzierung,

- Weitergabe an Dritte,

- Verwendung für eigene Schulungen oder Beratungsangebote,

- kommerzielle Vervielfältigung,

- öffentliche Zugänglichmachung,

- Entfernung von Urheber- oder Herkunftshinweisen,

- Bearbeitung mit dem Ziel, die Inhalte als eigene Methode zu vermarkten.

26.3 Konzern- und Unternehmensgruppen

Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

26.4 Nutzungsrecht nach Zahlung

Soweit rechtlich zulässig, entstehen vereinbarte Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.

26.5 Eigene Unternehmensunterlagen

Soweit ausdrücklich vereinbart, darf der Auftraggeber individuell für ihn erstellte Unterlagen intern vervielfältigen und an diejenigen Mitarbeitenden weitergeben, die sie für den vereinbarten Zweck benötigen.

27. Referenznennung und Veröffentlichungen

27.1 Keine automatische Referenznennung

Haas & Tetz Consulting nennt den Auftraggeber nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder Zustimmung öffentlich als Kunden oder Referenz.

27.2 Einwilligung

Eine Verwendung von:

- Name,

- Logo,

- Kundenstimme,

- Fallstudie,

- Projektergebnis,

- Foto oder Video

- zu Marketingzwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung beziehungsweise Einwilligung.

27.3 Widerruf

Soweit die Verwendung auf einer Einwilligung beruht, kann diese mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

28. Rechte Dritter und bereitgestellte Inhalte

28.1 Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Unterlagen rechtmäßig verwendet werden dürfen.

28.2 Freistellung bei Unternehmern

Unternehmer stellen Haas & Tetz Consulting von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Bereitstellung oder Nutzung von Materialien des Auftraggebers beruhen.

Dies gilt nicht, soweit Haas & Tetz Consulting die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

28.3 Prüfpflicht

Eine allgemeine Pflicht von Haas & Tetz Consulting, sämtliche bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen, besteht nicht.

Bei konkreten Anhaltspunkten darf die Nutzung abgelehnt oder ausgesetzt werden.

29. Beanstandungen

29.1 Mitteilung

Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen und Haas & Tetz Consulting Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe geben.

29.2 Unternehmer

Unternehmer sollen erkennbare Abweichungen bei übergebenen Arbeitsergebnissen innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe in Textform mitteilen.

Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für gesetzliche Rechte dar, soweit ein Ausschluss rechtlich nicht zulässig ist.

29.3 Abhilfe

Liegt eine von Haas & Tetz Consulting zu vertretende Abweichung von der vereinbarten Leistung vor, wird zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

29.4 Coaching-Ergebnisse

Das bloße Ausbleiben des vom Auftraggeber gewünschten subjektiven oder wirtschaftlichen Ergebnisses stellt keine mangelhafte Leistung dar.

30. Haftung

30.1 Unbeschränkte Haftung

Haas & Tetz Consulting haftet unbeschränkt:

- bei Vorsatz,

- bei grober Fahrlässigkeit,

- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,

- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,

- soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

30.2 Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Haas & Tetz Consulting nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

30.3 Unternehmerkunden

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit rechtlich zulässig, der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende individuelle Haftungsbegrenzung kann im jeweiligen Vertrag vereinbart werden.

30.4 Mittelbare Schäden

Gegenüber Unternehmern besteht bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder reine Vermögensfolgeschäden, soweit diese nicht vertragstypisch und vorhersehbar sind.

30.5 Unternehmerische Entscheidungen

Haas & Tetz Consulting haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber eigenverantwortlich auf Grundlage der Beratung trifft, sofern keine schuldhafte Falschberatung vorliegt.

30.6 Datenverlust

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Haas & Tetz Consulting für Datenverlust nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

30.7 Dritte

Empfehlungen zu Drittanbietern begründen keine Haftung für deren Leistungen.

Der Vertrag mit einem empfohlenen Drittanbieter kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

30.8 Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen

Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Haas & Tetz Consulting.

31. Keine Erfolgsgarantie

31.1 Eigenverantwortliche Umsetzung

Der Erfolg einer Coaching- oder Beratungsleistung hängt unter anderem von der Ausgangssituation, den Entscheidungen, der Mitwirkung und der Umsetzung durch den Auftraggeber ab.

31.2 Keine Zusicherung

Prognosen, Einschätzungen, Szenarien, Empfehlungen und Planungen stellen keine Garantie oder Zusicherung eines bestimmten Erfolgs dar.

31.3 Wirtschaftliche Risiken

Unternehmerische Entscheidungen sind regelmäßig mit Risiken verbunden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Entscheidungen unter Berücksichtigung seiner finanziellen, rechtlichen, steuerlichen, personellen und betrieblichen Situation zu treffen.

32. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

32.1 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, ruht die betroffene Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses.

Hierzu können insbesondere gehören:

- Naturkatastrophen,

- Krieg,

- Terror,

- Unruhen,

- Epidemien oder Pandemien,

- behördliche Maßnahmen,

- Streiks,

- Ausfälle der Energieversorgung,

- erhebliche Telekommunikationsstörungen,

- flächendeckende IT-Ausfälle,

- Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen.

32.2 Informationspflicht

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, soweit dies möglich und zumutbar ist.

32.3 Anpassung

Die Parteien bemühen sich um eine angemessene Anpassung von Terminen und Leistungsabläufen.

32.4 Dauerhaftes Hindernis

Dauert das Hindernis so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, kann der betroffene Leistungsteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beendet werden.

Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

33. Datenschutz

33.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Haas & Tetz Consulting verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

33.2 Datenschutzerklärung

Weitere Informationen ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

33.3 Auftragsverarbeitung

Verarbeitet Haas & Tetz Consulting personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

33.4 Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er Haas & Tetz Consulting zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und übermittelt wurden.

34. Kommunikation

34.1 Elektronische Kommunikation

Die geschäftliche Kommunikation kann per E-Mail und über vereinbarte digitale Kommunikationswege erfolgen.

34.2 Änderungen der Kontaktdaten

Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

34.3 Zugang von Erklärungen

Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind, dass unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

34.4 Vertrauliche Inhalte

Besonders vertrauliche oder sensible Inhalte sollen nicht unverschlüsselt über unsichere Kommunikationswege übermittelt werden.

35. Abwerbung und Mitarbeitendenschutz bei Unternehmerkunden

35.1 Keine allgemeine Abwerbung

Soweit während einer intensiven Projektzusammenarbeit Mitarbeitende oder freie Mitarbeitende von Haas & Tetz Consulting unmittelbar eingesetzt werden, verpflichten sich Unternehmerkunden, diese nicht gezielt unter Umgehung von Haas & Tetz Consulting abzuwerben.

35.2 Einzelfallvereinbarung

Eine verbindliche Abwerbe- oder Vermittlungsklausel einschließlich Dauer und möglicher Ausgleichszahlung wird nur wirksam, wenn sie im individuellen Vertrag ausdrücklich und angemessen vereinbart wird.

Diese Vertragsbedingungen begründen allein keine pauschale Vertragsstrafe.

36. Änderungen des Leistungsumfangs

36.1 Änderungsanfrage

Der Auftraggeber kann Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs anfragen.

36.2 Prüfung

Haas & Tetz Consulting prüft, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umgesetzt werden kann.

36.3 Auswirkungen

Änderungen können Auswirkungen haben auf:

- Vergütung,

- Zeitplan,

- Ressourcen,

- Leistungsumfang,

- externe Kosten,

- vereinbarte Termine.

36.4 Fortführung des ursprünglichen Auftrags

Bis zur Einigung über eine Änderung bleibt der ursprüngliche Auftrag maßgeblich.

Haas & Tetz Consulting darf Arbeiten, die von der ungeklärten Änderung betroffen sind, vorübergehend aussetzen.

37. Abtretung und Vertragsübertragung

37.1 Auftraggeber

Unternehmer dürfen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von Haas & Tetz Consulting abtreten.

Dies gilt nicht für Geldforderungen und nicht, soweit ein gesetzliches Abtretungsverbot unzulässig wäre.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

37.2 Haas & Tetz Consulting

Haas & Tetz Consulting darf Zahlungsforderungen an Dritte abtreten.

Eine Übertragung wesentlicher Vertragspflichten erfolgt nur unter Wahrung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.

38. Verbraucherstreitbeilegung

Haas & Tetz Consulting ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.

39. Anwendbares Recht

39.1 Deutsches Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

39.2 Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

40. Gerichtsstand

40.1 Unternehmer

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.

40.2 Sonstige zulässige Fälle

Augsburg kann außerdem als Gerichtsstand vereinbart werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen.

40.3 Verbraucher

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

41. Form von Vereinbarungen

41.1 Textform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit mindestens in Textform erfolgen.

41.2 Individuelle Abreden

Individuelle Abreden haben unabhängig von dieser Regelung Vorrang.

41.3 Keine Benachteiligung mündlicher Abreden

Die Wirksamkeit ausdrücklich getroffener mündlicher Individualvereinbarungen bleibt unberührt.

42. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln wird hierdurch nicht vereinbart.

43. Rangfolge der Vertragsunterlagen

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

- ausdrücklich ausgehandelte Individualvereinbarungen,

- unterzeichneter Hauptvertrag,

- angenommenes Angebot und Leistungsbeschreibung,

- vereinbarte Nachträge,

- diese Allgemeinen Vertragsbedingungen,

- sonstige Leistungsinformationen.

44. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.

Bei Übersetzungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.

45. Kontakt für vertragsbezogene Erklärungen

Vertragsbezogene Erklärungen können an folgende Adresse gerichtet werden:

Haas & Tetz Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Kurzes Geländ 14
86156 Augsburg
Deutschland

E-Mail: info@h-tconsulting.de

Anlage 1: Muster für die Terminabsage

Eine Terminabsage oder Umbuchungsanfrage kann beispielsweise wie folgt erklärt werden:

„Hiermit sage ich den für den [Datum] um [Uhrzeit] vereinbarten Termin ab und bitte um Mitteilung, ob eine Umbuchung möglich ist.“

Die Erklärung kann per E-Mail an info@h-tconsulting.de gesendet werden.

Anlage 2: Interne Auswahlfelder für jedes Angebot

Vor Verwendung dieser Vertragsbedingungen sollte jedes Angebot mindestens folgende Punkte festlegen:

- Auftraggeber und Vertragspartner,

- Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft,

- genaue Leistungsbeschreibung,

- Beginn und Dauer,

- Anzahl und Länge der Termine,

- Präsenz- oder Onlineformat,

- eingesetzte Plattform,

- Gesamtpreis,

- Umsatzsteuer,

- Vorauszahlung,

- Zahlungsplan,

- Zahlungsfrist,

- Gültigkeit des Angebots,

- Nutzungsdauer eines Pakets,

- Regelung zur Terminabsage,

- Kündigungsfrist,

- Umfang schriftlicher Ausarbeitungen,

- Nutzungsrechte,

- Reise- und Nebenkosten,

- Ansprechpartner,

- erforderliche Mitwirkung,

- besondere Vertraulichkeitsanforderungen,

- Prüfung des Fernunterrichtsschutzgesetzes,

- Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern,

- Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn, falls erforderlich.

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